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   VG Bayreuth, 15.06.2018 - B 5 E 18.362   

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VG Bayreuth, 15.06.2018 - B 5 E 18.362 (https://dejure.org/2018,25945)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 15.06.2018 - B 5 E 18.362 (https://dejure.org/2018,25945)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 15. Juni 2018 - B 5 E 18.362 (https://dejure.org/2018,25945)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 117 Abs. 3, § 123; GG Art. 33 Abs. 2
    Kein Anordnungsgrund im Eilverfahren bei Übertragung eines Dienstpostens ohne damit verbundene zeitgleiche Beförderung

  • rewis.io

    Kein Anordnungsgrund im Eilverfahren bei Übertragung eines Dienstpostens ohne damit verbundene zeitgleiche Beförderung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • VGH Bayern, 12.10.2016 - 3 CE 16.1188

    Inzidente Überprüfung einer dienstlichen Beurteilung eines Beamten im

    Auszug aus VG Bayreuth, 15.06.2018 - B 5 E 18.362
    Deshalb besteht kein Grund, dem Antragsgegner vorläufig zu untersagen, den streitgegenständlichen Dienstposten mit einem anderen Bewerber zu besetzen (BayVGH, B.v. 12.10.2016 - 3 CE 16.1188 - juris Rn. 29 m.w.N.).

    Ein Anordnungsgrund könnte sich in diesem Fall allein dahingehend ergeben, wenn eine Beförderung des Beigeladenen auf dem streitgegenständlichen Dienstposten jederzeit und ohne weiteres möglich wäre (vgl. BayVGH, B.v. 12.10.2016 - 3 CE 16.1188 - juris Rn. 28).

  • VG Bayreuth, 19.09.2017 - B 5 E 17.622

    Erfolgloser Antrag im Konkurrentenstreitverfahren bei der bayerischen Polizei

    Auszug aus VG Bayreuth, 15.06.2018 - B 5 E 18.362
    Sein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wurde vom Bayerischen Verwaltungsgericht Bayreuth mit Beschluss vom 19. September 2017 abgelehnt (B 5 E 17.622).

    Anders als noch im Verfahren B 5 E 17.622 hat der Antragsgegner vorliegend aber darauf hingewiesen, dass zum einen der Beigeladene im hiesigen Verfahren nicht der am besten beurteilte Inhaber eines Dienstpostens als Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter 3. QE - Verkehr - bei einer PI im Bereich des PP O. wäre; zudem sei lediglich mit dem Freiwerden von vier Hebungsmöglichkeiten innerhalb der nächsten sieben Jahre zu rechnen.

  • VGH Bayern, 20.10.2017 - 3 CE 17.1991

    Kein Anordnungsgrund bei Dienstpostenbesetzung

    Auszug aus VG Bayreuth, 15.06.2018 - B 5 E 18.362
    Die hiergegen gerichtete Beschwerde des Antragstellers wies der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 20. Oktober 2017 zurück (3 CE 17.1991).

    Jedenfalls bei großen Behörden wie der Bayerischen Polizei wird es grundsätzlich immer möglich sein, einen entsprechenden Dienstposten durch Umsetzung frei zu machen (BayVGH, B.v. 20.10.2017 - 3 CE 17.1991 - juris Rn. 6 ff. m.w.N.).

  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus VG Bayreuth, 15.06.2018 - B 5 E 18.362
    Da hier effektiver Rechtsschutz letztlich nur im Wege einer einstweiligen Anordnung zu leisten ist, dürfen die Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs mit Blick auf Art. 19 Abs. 4 GG nicht über das hinausgehen, was für ein Obsiegen des unterlegenen Bewerbers im Hauptsacheverfahren gefordert werden könnte (BVerfG, B.v. 24.9.2002 - 2 BvR 857/02 - BayVBl 2003, 240).
  • VGH Bayern, 24.10.2017 - 6 C 17.1429

    Bestimmung des Streitwerts in einem beamtenrechtlichen Konkurrenteneilverfahren -

    Auszug aus VG Bayreuth, 15.06.2018 - B 5 E 18.362
    Auch für das Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes ist der Streitwert unter Rückgriff auf § 52 Abs. 6 Satz 4 GKG wie für eine Hauptsacheklage auf Verpflichtung zur Neuverbescheidung des Beförderungsbegehrens zu bemessen und damit an die Bezüge des angestrebten Amtes zu koppeln; diese sind unter Zugrundelegung von Nr. 1.4 des Streitwertkatalogs 2013 (abgedruckt bei Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, Anhang) gegenüber dem sich aus § 52 Abs. 6 Satz 4 GKG ergebenden Wert hier nochmals zu halbieren (vgl. BayVGH, B.v. 24.10.2017 - 6 C 17.1429 - juris Rn. 10 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.11.2001 - 9 S 772/01

    Fehlender Anordnungsgrund für Schutz gegen Aufnahme eines Konkurrenten in

    Auszug aus VG Bayreuth, 15.06.2018 - B 5 E 18.362
    Ohne Bejahung der Dringlichkeit im konkreten Fall besteht kein Grund, mittels einstweiliger Anordnung Rechtsschutz zu gewähren (vgl. VGH BW, B.v. 6.11.2001 - 9 S 772/01 - juris Rn. 17; Schoch in: Schoch/Schneider/Bier, Verwaltungsgerichtsordnung, 33. EL Juni 2017, § 123, Rn. 77a).
  • BVerwG, 22.05.1980 - 2 C 30.78

    Kreisoberamtsrat - § 42 VwGO, § 35 VwVfG, Umsetzung eines Beamten ist kein

    Auszug aus VG Bayreuth, 15.06.2018 - B 5 E 18.362
    Denn eine solche innerorganisatorische Maßnahme, die die Individualsphäre des Beamten grundsätzlich nicht berührt (BVerwG, U.v. 22.5.1980 - 2 C 30/78 - BVerwGE 60, 144), kann auf jeden sachlichen organisations- oder personalwirtschaftlichen Grund gestützt werden (vgl. BVerwG, U.v. 28.2.2008 - 2 A 1.07 - NVwZ-RR 2008, 547) und erfolgt allein im öffentlichen Interesse an einer möglichst optimalen Aufgabenerfüllung und Stellenbesetzung.
  • BVerwG, 10.05.2016 - 2 VR 2.15

    Beamter; Beförderungsdienstposten; Bewerbungsverfahrensanspruch;

    Auszug aus VG Bayreuth, 15.06.2018 - B 5 E 18.362
    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts muss jedoch im Rahmen einer eventuell notwendigen neuen Auswahlentscheidung der erlangte Bewährungsvorsprung auf der Position des höherwertigen Dienstpostens ausgeblendet werden (vgl. BVerwG, U.v. 10.5.2016 - 2 VR 2.15 - juris Rn. 23 ff.).
  • BVerfG, 02.10.2007 - 2 BvR 2457/04

    Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs gem Art 33 Abs 2 GG iVm Art 19 Abs 4

    Auszug aus VG Bayreuth, 15.06.2018 - B 5 E 18.362
    Jeder Bewerber hat damit einen Anspruch darauf, dass der Dienstherr seine Auswahlentscheidung unter Berücksichtigung des dargelegten Grundsatzes trifft und nur auf Gesichtspunkte stützt, die unmittelbar Eignung, Befähigung und fachliche Leistung der Bewerber betreffen (vgl. BVerfG, B.v. 26.11.2010 - 2 BvR 2435/10 - NVwZ 2011, 746; B.v. 2.10.2007 - 2 BvR 2457/04 - NVwZ 2008, 194).
  • BVerfG, 26.11.2010 - 2 BvR 2435/10

    Zu den Maßgaben des Art 33 Abs 2 GG hinsichtlich der Fassung des

    Auszug aus VG Bayreuth, 15.06.2018 - B 5 E 18.362
    Jeder Bewerber hat damit einen Anspruch darauf, dass der Dienstherr seine Auswahlentscheidung unter Berücksichtigung des dargelegten Grundsatzes trifft und nur auf Gesichtspunkte stützt, die unmittelbar Eignung, Befähigung und fachliche Leistung der Bewerber betreffen (vgl. BVerfG, B.v. 26.11.2010 - 2 BvR 2435/10 - NVwZ 2011, 746; B.v. 2.10.2007 - 2 BvR 2457/04 - NVwZ 2008, 194).
  • BVerwG, 28.02.2008 - 2 A 1.07

    Bundesnachrichtendienst; frühzeitiger Rückruf vom Auslandseinsatz;

  • OVG Niedersachsen, 21.09.2011 - 5 ME 241/11

    Erforderlichkeit der Erstellung einer Anlassbeurteilung bei Teilnahme an einer

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